Inhouse Schulung: Urheberrecht

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Bei Inhouse Schulungen zum Urheberrecht werden juristische Grundkenntnisse zur Thematik vermittelt. Das Urheberrecht steht häufig mit anderen Rechtszweigen in Verbindung. Beispielsweise mit dem Medienrecht, wenn es um die Sicherung der Urheberrechte der Verfasser von journalistischen Texten, Bildern oder Tondateien geht. Inhouse Schulungen zum Thema Urheberrecht sind für Webseitenbetreiber, Unternehmer, Start-ups, Künstler, Musiker und Freiberufler unerlässlich.

 

Ihre Anfrage für eine Inhouse-Schulung „Urheberrecht“

Wählen Sie bei Ihrer Anfrage auch gern zwischen einem a) Inhouse-Präsenz-Seminar an Ihrem Standort, b) einer Inhouse-Online-Schulung mit Ihrem Team oder c) Inhouse-Präsenz-Seminar in Leipzig direkt an der Akademie – gern auch in Kombination mit attraktiven Teambuilding-Aktionen in Leipzig.

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Kurzfassung des Urheberrechts

Mit dem Seminare Urheberrecht soll das geistige Eigentum vor der Verfremdung, Fremdnutzung und dem Missbrauch schützen. Zu bestimmen ist, was als geistiges Eigentum gewertet wird. Des Weiteren regelt das Urheberrecht, in welchem Umfang das geistige Eigentum zu schützen ist, wie es sich übertragen lässt und wessen Rechtsnachfolger Ansprüche erheben dürfen.

Die Inhouse Schulungen zum Urheberrecht geben Ihnen einen tiefen Einblick in die Rechtsstruktur. Wenn Sie sich bisher noch nicht ausreichend mit dem Thema beschäftigt haben, dann hilft Ihnen die Inhouse Schulung wichtige Kenntnisse zu erhalten. Verlassen Sie sich nicht alleine auf Ihren Rechtsanwalt, denn dieser tritt meistens erst dann in Erscheinung, wenn bereits ein Rechtsverstoß vorliegt.

 

Lernen Sie die klassischen Fälle im Urheberrecht!

Es gibt in Deutschland juristische Kanzleien, die sich nur mit Abmahnungen aufgrund Urheberrechtsverletzungen beschäftigen. Die Anwälte drohen den Beklagten oft mit empfindlichen finanziellen und juristischen Strafen, wenn keine Unterlassungsvereinbarung unterzeichnet wird. Insbesondere Musiker beschäftigen eigene Anwälte, um ihre Rechte zu schützen, da Webseitenbetreiber immer wieder unerlaubt Musik, Bilder oder Tondateien nutzen, die urheberrechtlich geschützt sind.

Selbst die Nutzung fremder Bilder oder Musikausschnitte in den sozialen Medien, um beispielsweise ein Produkt zu promoten, unterliegt strafrechtlich dem Urheberrecht. Wenn Sie Ihr Produkt bewerben möchten, dann müssen Sie vorab genau prüfen, welche Dateien Sie nutzen dürfen, ohne das Urheberrecht zu verletzen. Sie möchten auch nicht, dass jemand mit ihrer Marke unerlaubt wirbt oder das Logo nutzt, welches Sie als Unternehmer oder Freiberufler geschaffen haben.

 

Firmeninterner Kurs: Eigenes Urheberrecht schützen!

Die eigene Idee, die Identität Ihres Unternehmens, Büros, Ihrer Praxis oder als freischaffender Künstler gilt es rechtlich zu schützen. Das sichert Ihren Unterhalt, denn wenn Sie anderen erlauben, Ihre Ideen für sich zu beanspruchen, verlieren Sie bares Geld. Viele wissen nicht, dass das Urheberrecht dazu dient, die Werte des Schaffenden zu schützen. Einige gehen noch immer davon aus, dass Musik, Bilder, Grafiken und vieles mehr nach der Veröffentlichung allen frei zur Verfügung stehen.

Mit einer Inhouse Schulung zum Thema Urheberrecht erhalten Sie und Ihr Team wichtige Grundlagen, um die Rechte als Urheber zu schützen. Setzen Sie sich mit dem Fachbereich auseinander und nutzen die Expertise von Lehrkräften, die sich jeden Tag mit dem Urheberrecht beschäftigen. Denken Sie immer daran, dass der Gesetzgeber nicht schläft und das Urheberrecht stets an den realen Bedarf anpasst. Außerdem gibt es Rechtsurteile, die maßgeblich für die Auslegung des Urheberrechts sind. Auch diese sollten Sie kennen oder mindestens wissen, wo sie zu finden sind, wenn Sie eines Tages selbst vor dem Gericht Ihre Urheberrechte erstreiten müssen.

 

Seminar zeigt Urheberrechtsverletzung in Deutschland auf

Verletzen Sie das Recht eines Urhebers, so hängt es davon ab, in welchem Staat der Urheber das Recht für sich beansprucht. Klagt der Urheber, weil er sein geistiges Werk in Deutschland geschaffen hat, vor dem deutschen Gericht, dann kommt die deutsche Rechtsprechung zum Tragen. Handelt es sich bei der Gegenpartei um einen in Deutschland ansässigen Bürger, so kann er trotzdem in einem anderen Staat den Schutz als Urheber beantragen, wenn der geistige Wert im Ausland erschaffen wurde.

Sind Sie der Urheber und in Deutschland ansässig, dann können Sie Ihr geistiges Gut vor einem deutschen Gericht schützen lassen. Unabhängig davon, ob der beklagte sich in Deutschland oder dem Ausland aufhält. Weitere Einzelheiten dazu liefern Ihnen die Lehrkräfte bei Inhouse Schulungen zum Urheberrecht.

 

In-House Workhop diskutiert internationales Urheberrecht

Das internationale Urheberrecht ist in Rechtskreise gegliedert. Der deutsche Rechtskreis umfasst die Staaten Deutschland, Österreich und die Schweiz. Der romanische Rechtskreis umfasst Luxemburg und die Vereinigte Arabische Emirate. Der amerikanische Rechtskreis umfasst die USA, wobei hier zu erwähnen ist, dass die Bundesstaaten, die die USA bilden, über jeweils ein eigenes Urheberrechtsgesetz verfügen, welches sich von der Bundesebene unterscheidet. Der europäische Kreis ist ein Mischkreis aus den Mitgliedsstaaten des EU-Raums. Inhouse Seminare zum Urheber-Recht dienen dazu, die einzelnen Rechtssysteme zu verstehen und anzuwenden. Dabei wird berücksichtigt, in welchem Rechtskreis sie überwiegend agieren, falls Sie nicht alle Rechtskreise durchnehmen möchten.

 

Fazit: Inhouse Schulungen zum Urheberrecht buchen!

Das Urheberrecht ist sehr umfassend. Wussten Sie beispielsweise, dass sogar die UNESCO über ein eigenes Urheberrecht verfügt und das von allen anderen wesentlich abweicht? Mit den Inhouse Schulungen zum Urheberrecht können Sie Fachwissen erlangen, welches Ihnen hilft, die Urheberrechte anderer und vor allem Ihre eigenen zu schützen. Vermeiden Sie Strafzahlungen und verhindern Sie, dass andere Ihr geistiges Gut für sich und ihre Projekte verwenden. Was Sie erschaffen, ist Ihr Eigentum! Wir unterstützen Sie mit individuellen Firmenschulungen dabei!

 

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Niki Wonafurt
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