Inhouse Schulung: Vergaberecht

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Das Vergaberecht ist ein stetig an Bedeutung gewinnendes Rechtsgebiet, was zum einen an den jüngeren Reformen ausgelöst durch die EU-Richtlinien liegt und zum anderen bei nüchtern-faktischer Betrachtungsweise am Wert der Auftragsvergaben, die vom Vergaberecht betroffen sind, zu lesen ist. Dieser liegt bei zwei Billionen Euro im Jahr, wovon ein Viertel auf Aufträge oberhalb der EU-rechtlich relevanten Schwellenwerte zurückfällt. Allein in Deutschland sind von dem durch das Vergaberecht vorgegebenen Rechtsrahmen elf Prozent des Bruttoinlandsproduktes betroffen. In unseren Inhouse Schulungen: Vergaberecht sollen in gebotener Kürze die Grundzüge dieses noch jungen, aber so wichtigen Rechtsgebiets dargelegt werden.

 

Ihre Anfrage für eine Inhouse-Schulung „Vergaberecht“

Wählen Sie bei Ihrer Anfrage auch gern zwischen einem a) Inhouse-Präsenz-Seminar an Ihrem Standort, b) einer Inhouse-Online-Schulung mit Ihrem Team oder c) Inhouse-Präsenz-Seminar in Leipzig direkt an der Akademie – gern auch in Kombination mit attraktiven Teambuilding-Aktionen in Leipzig.

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Begriff und Regelungsbereich

Das Vergaberecht stellt die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften dar, die Träger der öffentlichen Gewalt beim Einkauf von Gütern und Dienstleistungen zu beachten hat. Beispielsweise ist das Vergaberecht einschlägig, wenn eine Gemeinde zum Bau eines Rathauses einen Architekten beauftragen will oder eine Universität Laptops anschaffen will. Auch die Vorgehensweise der Bundesregierung, wenn es Güter für die Bundeswehr beschaffen will, muss nach den Vorschriften des Vergaberechts stattfinden.

 

Wandel des Vergaberechts

Traditionell ist das deutsche Vergaberecht Teil des Haushaltsrechts, das Vorschriften hinsichtlich des Umgangs mit dem Etat von staatlichen Körperschaften zum Gegenstand hat. Als solche hatten die Regelungen allerdings nur verwaltungsinternen Charakter und hatten keine Auswirkung nach außen, d.h. Unternehmen, die an unter den Wirkungsbereich des Vergaberechts fallenden Aufträgen beteiligt waren, besaßen keine einklagbaren Rechte (=subjektive Rechte). Dies hat sich jedoch mit einer Entscheidung des EuGH, in der dieser den Verstoß einer mangelnden Einklagbarkeit von Rechten von Unternehmen gegenüber öffentlichen Auftraggebern gemäß Vergaberecht gegen europäische Richtlinien festlegte. Die Reaktion in Deutschland war die Verabschiedung eines 4. Teils im GWB (=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), §§ 97ff. GWB, im Jahre 1998, in denen Unternehmen erstmalig subjektiv einklagbare Rechte gegenüber öffentlichen Auftraggebern gewährt wurde. Die jüngsten Reformen im Vergaberecht fanden 2009 und 2016 statt, mit denen eine Reihe von Verordnungen vor allem betreffend der einzelnen Vergabeverfahren und der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung der EU-Richtlinien verabschiedet wurden. Unsere Weiterbildungen führen wir gern auch inhouse durch!

 

Anwendungsbereich und relevante Rechtsquellen

Wie oben bereits eruiert, ist das Vergaberecht überall dort einschlägig, wo es um die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen durch den Staat und seine Behörden geht. Welche Rechtsquellen auf Gesetzes- und Verordnungsebene im konkreten Falla anzuwenden sind, hängt vom Wert des zu vergebenden Auftrags ab. Erst ab einem gewissen Wert, dem EU-Schwellenwert, sind die zur Umsetzung der EU-Richtlinien verabschiedeten Gesetze und Verordnungen maßgeblich. Bei Bauaufträgen beträgt der Schwellenwert 5.3 Millionen EUR, d.h. ab Erreichen dieses Werts hat der öffentliche Auftraggeber die Vorschriften des 4. Teils des GWB und je nach Bereich die Verordnungen der VgV, VSVgV, KonzVO und SektVO zu befolgen. Für Liefer- und Dienstleistungen beträgt der Schwellenwert bei obersten Bundesbehörden 139 Tausend EUR. Liegt der Auftragswert unter diesen Schwellenwerten, ist das nationale Haushaltsrecht bzw. die Landesvergabegesetze und das Zuwendungsrecht sowie die UVgO und VOB/A einschlägig. Wichtiger Unterschied: In diesen Rechtsquellen befinden sich wie eingangs erwähnt keine subjektiv einklagbaren Rechte der Unternehmen. Mehr dazu in den Workshops und Fortbildungen der Akadmeie Leipzig!

 

Prinzipien und Ziele des Vergaberechts

Das Vergaberecht und seine Regelwerke verfolgen eine Reihe von Prinzipien. Die wichtigsten Prinzipien lassen sich in 5 Zielsetzungen zusammenfassen. Eines davon ist das Wettbewerbs- und Transparenzprinzip. Damit soll gewährleistet werden, dass der Staat bei seinen Einkäufen (mit Mitteln der Steuerzahler) nicht bei „Hoflieferanten“ tätigt, sondern zur Erreichung der besten Relation aus Preis und Leistung den Auftrag im Rahmen eines funktionierenden Wettbewerbs einkauft. Zudem gilt das Privatrechtsprinzip, d.h. der Staat tritt bei Einkäufen wie ein Privatunternehmen auf. Außerdem verfolgt werden die Ziele der Gleichbehandlung aller bietenden Unternehmen, die Berücksichtigung mittelständischer Interessen sowie die elektronische Kommunikation. Sprechen Sie uns auf unsere Referate an!

 

Verfahrensarten im deutschen Vergaberecht

Im deutschen Vergaberecht gibt es drei Verfahrensarten, die öffentliche Ausschreibung, die beschränkte Ausschreibung und die freihändige Vergabe. Kennzeichnend für die erstere ist, dass sie sich an einen unbeschränkten Kreis an Bietern richtet, während letztere an einen beschränkten Kreis an Bietern richtet. Zur Umsetzung oben genannter Grundprinzipien gelten in allen Verfahrensarten einheitlich manche Grundsätze. Davon hervorzuheben ist der Wettbewerbsgrundsatz, das Diskriminierungsverbot, das Verhandlungsverbot, der Grundsatz der ökologischen und sozialen Vergabe, das Gebot der Losvergabe sowie der Grundsatz der e-Vergabe. In unseren firmeninternen Vergabe-Seminaren erfahren Sie noch mehr Hintergründe!

 

Rechtsschutz und Nachprüfungsverfahren

Die zwei wichtigsten Rechtsschutzmittel des Vergaberechts sind das Nachprüfungsverfahren und die sofortige Beschwerde. Wichtig ist zu merken, dass diese beiden Rechtsschutzmittel zur Durchsetzung von subjektiven Rechten nur oberhalb der EU-Schwellenwerte anwendbar sind, während darunter weiterhin das nationale Haushaltsrecht ohne subjektiven Rechtsschutz anwendbar ist. Nachprüfungsverfahren finden auf Antrag der Unternehmen vor den zuständigen Bundes- uns Vergabekammern statt. Gegen Entscheidungen der Vergabekammern ist die sofortige Beschwerde zulässig, welche vom Vergabesenat des zuständigen Oberlandesgerichts entschieden wird. Unser Inhouse Training zeigt Ihnen mehr!

 

Fazit: Inhouse Schulungen „Vergaberecht“

Das Vergaberecht ist ein junges, aber durchaus komplexes Rechtsgebiet, das aufgrund seiner wirtschaftlichen Bedeutung stets sehr relevant sein wird. Wir unterstützen Sie mit usneren Inhouse Schulungen zum Vergaberecht, mit Trainings, Workshops, Referaten und Seminaren bei der täglichen Umsetzung! Sprechen Sie uns an!

 

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Niki Wonafurt
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