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Kurs: Lernen Sie alles über Pauschbeträge & Steuergrenzen!

Kurs: Lernen Sie alles über Pauschbeträge & Steuergrenzen!

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Thema Steuerfreibetrag: Inflation, erhöhte Lebenshaltungskosten, steigende Energiekosten – viele Unternehmen und Haushalte sind gezwungen, Kosten einzusparen und ihre Ausgaben effizienter zu planen, um weiterhin überleben zu können. Die Steuerlast ist dabei ein Aspekt, der vielen Arbeitnehmern und Unternehmen einen Großteil des Einkommens nimmt und die Ausgabenverwaltung schwierig gestaltet. Doch ob Steuerfreibetrag, Steuergrenze oder Pauschbeträge: Mit ein paar Tipps und Tricks kann das zu versteuernde Einkommen ganz einfach reduziert und eine Steuerrückzahlung erreicht werden. Was sich hinter den drei Begriffen versteckt und worin sie sich unterscheiden, wird in diesem Artikel erklärt.

 

Wozu gibt es Pauschbeträge, Steuerfreibeträge und die Steuergrenze?

Ob haushaltsnahe Dienstleistungen, Fachliteratur oder Dienstreisen: Wer sich private oder berufliche Ausgaben über die Steu­er­er­klä­rung zurückholen will, muss diese meist belegen können. Doch die Finanzämter haben millionenfach Steuerfälle zu bewältigen, weshalb die Rückerstattung viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Um die Bürokratie ein wenig einzudämmen, gibt es im deutschen Steuerrecht zahlreiche Frei- und Pauschbeträge sowie die Steuergrenze, die genutzt werden können, um die Steuerlast zu mindern. Dabei handelt es sich im Grunde um Beträge, die Steuerzahler ohne Quittung oder Rechnung absetzen können. Das Steuerrecht kennt dabei unterschiedliche Pauschale und Grenzen, wodurch der Überblick schnell verloren gehen kann.

Der Grund hierfür liegt aber in den unterschiedlichen Ausgaben und Einkünften von Steuerpflichtigen – während manche auf beinahe alle Steuerpflichtigen zutreffen, können andere wiederum nur von bestimmten Gruppen angewendet werden. Wichtig: Bei diesem Seminar geht es ausschließlich um Einkommensteuerthemen – für Themen rund um Schenkungssteuer Freibetrag, Berechnung und mehr sprechen Sie uns einfach an!

 

Lernen Sie alles über Pauschbeträge!

Der Pauschbetrag umfasst Ausgaben, die pauschal von der Steuer abgesetzt werden können – in der Regel erkennt das Finanzamt den Betrag ohne Nachweis an. Dabei wird ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei gestellt. Zu den wichtigsten Pauschbeträgen zählen die Pendlerpauschale, die Werbungskosten oder die Verpflegungspauschale und Kilometerpauschale, die während der Dienstreisen anfallen. Bei den Pendlerpauschalen kann die einfache, kürzeste Strecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte geltend gemacht werden. Pro voll gefahrenen Kilometer beträgt die Pendlerpauschale 30 Cent. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Pauschbetrag auf 38 Cent. Selbst wenn die Ausgaben unter dem Pauschbetrag liegen, wird stets der volle Pauschbetrag vom versteuernden Einkommen abgezogen. Liegen die Ausgaben darüber, können die Gesamtkosten in der Steuererklärung angegeben werden. Quittungen, Rechnungen oder Kaufverträge, die den Mehraufwand belegen, müssen dabei in der Regel nicht mitgeschickt werden. Allerdings kann es sein, dass das Finanzamt sie zur Kontrolle anfordert, weshalb sie stets aufbewahrt werden sollten. Pauschbeträge vereinfachen damit die Bearbeitung der Steuererklärung und entlasten die Masse der Steuerzahler, insbesondere wenn sie keine hohen abzugsfähigen Kosten haben.

 

Verstehen Sie den Steuerfreibetrag!

Der Steuerfreibetrag markiert die Höhe, bis zu der bestimmte Einkünfte steuerfrei bleiben. Erst auf den Anteil, der über diesen Betrag hinausgeht, fallen Steuern an. Zu den wichtigsten Freibeträgen gehören der Grundfreibetrag, der jedem Steuerzahler zusteht, der Freibetrag auf die Erbschaft oder die Rente sowie der Sparerfreibetrag.

Der Grundfreibetrag wird jedem Steuerzahler automatisch vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Dabei handelt es sich um 10.347 €. Arbeitnehmer müssen somit erst Steuern zahlen, wenn das Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Dabei muss auch nur jener Teil versteuert werden, der über dem Grundfreibetrag liegt. Damit soll sichergestellt werden, dass das Existenzminimum stets steuerfrei bleibt. Aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten wird der Grundfreibetrag dabei auch regelmäßig angepasst. Beim Sparerfreibetrag handelt es sich um einen Freibetrag in Höhe von 801 € für jede Person. Hierbei müssen nur Steuern auf Kapitaleinkünfte gezahlt werden, die diesen Betrag übersteigen. Bei Steuerfreibeträgen sollte beachtet werden, dass manche Freibeträge wie der Grundfreibetrag automatisch vom Finanzamt verrechnet werden, während andere wie der Sparerfreibetrag hingegen selbst beantragt werden müssen.

 

Was ist eine Steuerfreigrenze?

Freigrenzen geben, ähnlich wie Freibeträge, ein Limit vor, bis zu welchem Einkünfte steuerfrei bleiben. Doch Steuerfreigrenzen unterscheiden sich in einem wichtigen Punkt von Steuerfreibeträgen: Überschreiten die Einkünfte die Steuerfreigrenze, muss das gesamte Einkommen versteuert werden, während der Steuerfreibetrag stets steuerfrei ist. Somit sind Steuerfreigrenzen im Gegensatz zu Freibeträgen eher unbeliebt bei Steuerzahlern. Zu den bekanntesten Steuerfreigrenzen gehören die Freigrenze für Sachbezüge oder die Freigrenze für Essensmarken. Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmern beispielsweise steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge, etwa für die Wohnung oder Kleidung, bis zu einer monatlichen Freigrenze von 44 Euro gewähren. Wird diese Freigrenze um nur einen Euro überschritten, wird die Steuer für die gesamten 45 Euro fällig.

 

Fazit: „Steuerfreibetrag“ & Co.

Das Steuerrecht sieht eine Vielzahl von Freigrenzen, Freibeträgen, Steuerfreibetrag sowie Pauschbeträgen vor, die Beträge bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei machen. Damit soll die Bürokratie ein wenig eingedämmt werden. Dank der Vielzahl an Möglichkeiten, die Steuerlast zu mindern, kann jeder Steuerpflichtige von bestimmten Frei- und Pauschbeträgen sowie der Freigrenze profitieren. Gleichzeitig kann es auch schwierig sein, den Überblick zu behalten. Deshalb sollten sich Arbeitnehmer vor der Steuererklärung über die wichtigsten Frei- und Pauschbeträge sowie Freigrenzen informieren, um zu überprüfen, welche Steuerminderungen geltend gemacht werden können.

 

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