Wird eine Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz gemeldet, ist ein Unternehmen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zur Aufklärung verpflichtet – und zwar sachlich, zügig und unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten. Dieser Kurs vermittelt HR, Compliance, Gleichstellungsbeauftragten und Führungskräften praxistaugliches Wissen, um solche Fälle rechtssicher aufzuklären, betroffene Personen zu schützen und angemessene Konsequenzen abzuleiten.
Das Training vermittelt, wie eine Aufklärung nach dem AGG strukturiert abläuft: von der Zuständigkeitsklärung über Sofortmaßnahmen und Zeugenbefragung bis zur rechtlichen Bewertung und angemessenen Konsequenz. Verantwortliche gewinnen Sicherheit für einen Prozess, der besondere Sorgfalt und rechtliches Verständnis erfordert.
Die Bildungsakademie am Rosental mit Sitz in Leipzig entwickelt Inhouse-Schulungen für Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die Belästigungs- und Diskriminierungsfälle rechtssicher, sachlich und vertraulich aufklären möchten. Der Kurs kann direkt in Ihrem Unternehmen, online oder in den Räumen der Akademie in Leipzig durchgeführt werden.
Das Wichtigste in Kürze
Der Kurs „Aufklärung bei Belästigungs- und Diskriminierungsfällen“ vermittelt praxisnahes Wissen für eine rechtssichere, sachliche Aufklärung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Er stärkt HR, Compliance und Führung in Zuständigkeitsklärung, Sofortschutz, Zeugenbefragung, rechtlicher Bewertung und angemessenen Maßnahmen – entlang des hauseigenen BARO-Aufklärungsmodells.
Ihr Kurs „Aufklärung bei Belästigungs- und Diskriminierungsfällen“ – sprechen Sie uns an!
Wählen Sie bei Ihrer Anfrage gern zwischen einem a) Inhouse-Präsenztraining in Ihrem Unternehmen, b) einem Online-Workshop für mehrere Standorte oder c) einem Präsenzkurs direkt an der Akademie in Leipzig. Das Training kann mit Sicherheit im Umgang mit Mitarbeiter-Beschwerden, So geht Arbeitskultur ohne Machtmissbrauch, Anti-Mobbing & respektvoller Zusammenarbeit oder einem Train-the-Trainer-Programm für internes Multiplizieren kombiniert werden.
Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung zu Format, Dauer, Gruppengröße und möglicher Umsetzung.
Worum es in diesem Kurs geht
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Beschwerden über Belästigung oder Diskriminierung wegen Merkmalen wie ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Diese Aufklärung braucht mehr als guten Willen – sie braucht ein sauberes, rechtssicheres Vorgehen. Der Themen-Hub Konflikte im Job professionell lösen bietet dazu den fachlichen Gesamtrahmen.
Der Kurs setzt deshalb direkt bei den einzelnen Aufklärungsschritten an: Zuständigkeit und Meldewege klären, Sofortmaßnahmen zum Schutz der betroffenen Person sicherstellen, Zeugen sachlich befragen und Fakten dokumentieren, den Sachverhalt rechtlich und sachlich bewerten sowie angemessene, verhältnismäßige Maßnahmen ableiten und Lehren für die Prävention ziehen.
Das BARO-Aufklärungsmodell
Damit Verantwortliche eine Aufklärung nach dem AGG nicht improvisieren müssen, arbeitet die Bildungsakademie am Rosental mit dem hauseigenen BARO-Aufklärungsmodell. Es strukturiert den Prozess von der ersten Meldung bis zur Prävention in fünf Aufklärungsstufen.
- Zuständigkeit prüfen: Anwendungsbereich des AGG und interne Meldewege klären.
- Sofortmaßnahmen sichern: unmittelbaren Schutz der betroffenen Person vor weiterer Belästigung oder Diskriminierung herstellen.
- Untersuchung durchführen: Zeugen sachlich befragen und den Sachverhalt sorgfältig dokumentieren.
- Bewertung vornehmen: den Sachverhalt rechtlich und sachlich fundiert einordnen.
- Maßnahmen umsetzen: angemessene, verhältnismäßige Konsequenzen ableiten und strukturelle Prävention entwickeln.
Ziele der Weiterbildung
- Die gesetzliche Verpflichtung des AGG zur Aufklärung von Belästigung und Diskriminierung verstehen.
- Zuständigkeiten und Meldewege im eigenen Unternehmen klären.
- Sofortmaßnahmen zum Schutz betroffener Personen sicherstellen.
- Zeugen sachlich und vertraulich befragen sowie Sachverhalte sorgfältig dokumentieren.
- Persönlichkeitsrechte und Vertraulichkeit aller Beteiligten wahren.
- Sachverhalte rechtlich und sachlich fundiert bewerten.
- Angemessene, verhältnismäßige Maßnahmen ableiten.
- Aus abgeschlossenen Fällen strukturelle Präventionsmaßnahmen entlang des BARO-Aufklärungsmodells entwickeln.
Seminarinhalte „Aufklärung bei Belästigungs- und Diskriminierungsfällen“
| Themenfeld | Praxisbezug bei Belästigungs- und Diskriminierungsfällen |
|---|---|
| Was das AGG vorschreibt | Gesetzliche Pflicht zur Aufklärung und geeigneten Reaktion bei gemeldeter Belästigung oder Diskriminierung verstehen. |
| Zuständigkeit und Meldewege klären | Wer im Unternehmen zuständig ist und wie eine Meldung erfolgen kann (Zuständigkeit prüfen). |
| Sofortmaßnahmen zum Schutz Betroffener | Unmittelbaren Schutz vor weiterer Belästigung oder Diskriminierung sicherstellen (Sofortmaßnahmen sichern). |
| Zeugenbefragung und Sachverhaltsermittlung | Sachlich, vertraulich und ohne Vorverurteilung befragen und dokumentieren (Untersuchung durchführen). |
| Vertraulichkeit und Persönlichkeitsrechte | Datenschutz und Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten während der Aufklärung wahren. |
| Rechtliche und sachliche Bewertung | Den Sachverhalt anhand der AGG-Kriterien nachvollziehbar einordnen (Bewertung vornehmen). |
| Angemessene Maßnahmen ableiten | Von Ermahnung bis arbeitsrechtlichen Schritten verhältnismäßig entscheiden (Maßnahmen umsetzen). |
| Prävention nach Abschluss | Strukturelle Lehren aus abgeschlossenen Fällen ziehen und künftigen Fällen vorbeugen. |
Nutzen für Unternehmen und Verantwortliche
Unternehmen gewinnen ein rechtssicheres, nachvollziehbares Vorgehen bei gemeldeter Belästigung oder Diskriminierung, statt Fälle im Einzelfall neu erfinden zu müssen. Gleichzeitig gewinnen HR und Compliance mehr Sicherheit für einen Prozess, der selten, aber mit erheblicher rechtlicher und menschlicher Tragweite durchlaufen wird.
Der besondere Wert liegt in der Verbindung aus rechtlicher Sorgfalt und menschlicher Sensibilität: Betroffene Personen müssen sich ernst genommen und geschützt fühlen, während gleichzeitig die Rechte der beschuldigten Person gewahrt bleiben müssen. Die BAuA weist im Rahmen ihrer Forschung zu psychischer Belastung ausdrücklich auf Belästigung und Diskriminierung als erhebliche Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz hin.
Praxisbelege und Case Studies zu durchgeführten Seminaren
Projektberichte zeigen, wie Konflikt- und Compliance-Trainings in Organisationen mit strukturierten AGG-Beschwerdestellen und hoher Sensibilität für rechtssichere Verfahren eingesetzt werden. Ein eigenständiger Case-Study-Beleg speziell zur Aufklärung von Belästigungs- und Diskriminierungsfällen ist auf der Website derzeit noch nicht veröffentlicht; die folgenden Case Studies Konfliktmanagement stammen daher aus thematisch angrenzenden Konflikt- und Beschwerdeprojekten und werden ergänzt, sobald ein passender Projektbericht vorliegt.
- Case Studies Konfliktmanagement: Projektberichte zu durchgeführten Seminaren aus unterschiedlichen Einsatzfeldern.
- Themen-Hub Konflikte im Job professionell lösen: fachlicher Rahmen zu Methoden, Zielgruppen, Eskalationsstufen und beruflichen Anwendungssituationen.
- Eskalationsstufen im Job: Fachbeitrag zu Eskalationsdynamik, der auch für die Einordnung gemeldeter Fälle relevant ist.
Bis ein spezifischer Projektbericht vorliegt, lassen sich Erfahrungen aus Konfliktmanagement-, Compliance- und Beschwerdetrainings fachlich gut übertragen: sachliche Zeugenbefragung, vertrauliche Sachverhaltsermittlung und der Aufbau rechtssicherer, dokumentierter Verfahren.
Geeignete Formate und Gruppengrößen
Für Kurse zu Aufklärung bei Belästigungs- und Diskriminierungsfällen sind Gruppen von etwa 8 bis 14 Teilnehmenden besonders geeignet. In dieser Größe können sensible Fallbeispiele vertraulich besprochen und das BARO-Aufklärungsmodell praktisch angewendet werden.
- Kompakter Workshop: für ein erstes Verständnis der AGG-Pflichten und des grundlegenden Aufklärungsablaufs.
- Ganztägiges Training: für Fallarbeit, Befragungstraining und die Entwicklung konkreter Dokumentationsstandards.
- Mehrstufiges Programm inklusive Rechtsabteilung: zur Abstimmung rechtlicher und organisatorischer Verfahrensschritte.
Die konkrete Investition richtet sich nach Format, Gruppengröße, Standortzahl, Vorbereitungsaufwand und Reisetätigkeit. Nach einer kurzen Anfrage kann die Bildungsakademie am Rosental eine passende Orientierung zu Umfang, Ablauf und nächstem Schritt geben.
Methodik des Trainings
- Arbeit mit anonymisierten, realistischen Fällen aus dem Unternehmensalltag.
- Kurze Fachimpulse zu den gesetzlichen Grundlagen des AGG und den Anforderungen an eine rechtssichere Aufklärung.
- Übungen zur Zuständigkeitsklärung, strukturiert entlang des BARO-Aufklärungsmodells.
- Rollenspiele zur sachlichen, vertraulichen Zeugenbefragung.
- Dokumentationstraining für rechtssichere, nachvollziehbare Protokolle.
- Fallarbeit zur rechtlichen und sachlichen Bewertung von Sachverhalten.
- Entwicklung verhältnismäßiger Maßnahmenkataloge für unterschiedliche Schweregrade.
- Transfer in strukturierte Präventionsmaßnahmen nach Abschluss eines Falls.
Für wen ist das Training geeignet?
Die Schulung richtet sich an HR und Personalentwicklung, Compliance-Verantwortliche, Gleichstellungsbeauftragte, Führungskräfte sowie Personalrats- und Betriebsratsmitglieder. Ergänzend eignet sich der Kurs Sicherheit im Umgang mit Mitarbeiter-Beschwerden für Verantwortliche, die zusätzlich den allgemeinen Beschwerdeprozess außerhalb des AGG-Anwendungsbereichs vertiefen möchten.
Besonders geeignet ist der Kurs für Unternehmen, die eine AGG-Beschwerdestelle neu einrichten oder professionalisieren möchten, für Verantwortliche, die selten, aber mit hoher rechtlicher Tragweite Fälle bearbeiten, sowie für Organisationen, die ihre Aufklärungsprozesse rechtssicher dokumentieren möchten. Auch die DGUV weist im Rahmen ihrer Präventionsarbeit darauf hin, dass eine konsequente, rechtssichere Aufklärung von Belästigung und Diskriminierung zentraler Bestandteil wirksamer Prävention ist.
Lerninhalte und praktische Bewertung
| Lerninhalt | Bewertung für die Aufklärung von Fällen |
|---|---|
| Gesetzliche Pflichten kennen | Sehr relevant, weil das AGG konkrete Handlungspflichten für Arbeitgeber vorsieht. |
| Zuständigkeiten klären | Zentral, damit Meldungen nicht verzögert oder falsch adressiert werden. |
| Sofortmaßnahmen ergreifen | Unverzichtbar, um betroffene Personen unmittelbar zu schützen. |
| Sachlich befragen | Wichtig, um belastbare, faire Aussagen ohne Vorverurteilung zu erhalten. |
| Vertraulichkeit wahren | Besonders bedeutsam, um Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu schützen. |
| Rechtlich fundiert bewerten | Hilft, Entscheidungen nachvollziehbar und belastbar zu treffen. |
| Prävention ableiten | Stärkt langfristig die strukturelle Vorbeugung künftiger Fälle. |
Erfolgsmessung und Bewertung des Trainings
Der Erfolg zeigt sich in schnellerer, rechtssicherer Aufklärung gemeldeter Fälle, konsistenter Dokumentation und einem gestärkten Vertrauen der Belegschaft in die AGG-Beschwerdestelle. Unternehmen können Bearbeitungszeiten, die Qualität der Dokumentation, Rückmeldungen der Beteiligten sowie die Entwicklung rechtlich eskalierter Fälle auswerten.
Zusätzlich lässt sich prüfen, ob Verantwortliche Fälle entlang des BARO-Aufklärungsmodells strukturierter bearbeiten, ob Sofortmaßnahmen konsequent und zeitnah ergriffen werden und ob aus abgeschlossenen Fällen tatsächlich Präventionsmaßnahmen abgeleitet werden. Dadurch wird die Aufklärung von Belästigung und Diskriminierung nicht dem Zufall überlassen, sondern als verlässlicher, rechtssicherer Prozess verstanden.
Aktuelle Teilnehmer-Stimmen
„Ich verstehe jetzt viel genauer, welche gesetzlichen Pflichten das AGG uns als Arbeitgeber auferlegt.“ HR-Referentin eines mittelständischen Unternehmens
„Die Übung zur sachlichen Zeugenbefragung hat mir gezeigt, wie leicht man unbewusst vorverurteilt.“ Compliance-Verantwortlicher eines Industrieunternehmens
„Als Gleichstellungsbeauftragte habe ich jetzt einen klaren Ablauf für die Aufklärung solcher Fälle.“ Gleichstellungsbeauftragte einer öffentlichen Einrichtung
„Wir dokumentieren Sachverhalte jetzt so, dass sie auch rechtlich belastbar sind.“ Betriebsratsmitglied eines Handelsunternehmens
„Besonders hilfreich war die Klärung, welche Sofortmaßnahmen wir sofort ergreifen können.“ Führungskraft eines Dienstleistungsunternehmens
Pro & Contra zum Thema
Pro
- Hoher Praxisbezug für HR, Compliance, Gleichstellungsbeauftragte und Führung.
- Stärkt rechtssicheres, sachliches und vertrauliches Vorgehen bei sensiblen Fällen.
- Reduziert das Risiko unzureichender oder verspäteter Aufklärung.
- Verbessert Dokumentation, Bewertung und Ableitung angemessener Maßnahmen.
- Stärkt das Vertrauen der Belegschaft in funktionierende AGG-Beschwerdestellen.
Contra
- Erfordert echte organisatorische Bereitschaft, Fälle sorgfältig statt oberflächlich zu bearbeiten.
- Ersetzt keine rechtliche Beratung durch Fachanwälte oder die Rechtsabteilung in komplexen Fällen.
- Wirkt nachhaltiger, wenn HR, Compliance und Führung gemeinsam an einheitlichen Standards arbeiten.
15 Tipps für die Aufklärung von Belästigungs- und Diskriminierungsfällen
- Prüfen Sie zuerst, ob der Fall in den Anwendungsbereich des AGG fällt.
- Klären Sie sofort, wer im Unternehmen für die Aufklärung zuständig ist.
- Ergreifen Sie unmittelbare Schutzmaßnahmen, bevor die Aufklärung abgeschlossen ist.
- Befragen Sie Zeuginnen und Zeugen einzeln und ohne Beeinflussung durch andere Aussagen.
- Trennen Sie konsequent Fakten von Vermutungen und Interpretationen.
- Wahren Sie Vertraulichkeit gegenüber allen Beteiligten während der gesamten Aufklärung.
- Dokumentieren Sie jeden Schritt nachvollziehbar und zeitnah.
- Vermeiden Sie Vorverurteilungen, bevor die Untersuchung abgeschlossen ist.
- Hören Sie auch die beschuldigte Person fair an.
- Wägen Sie Maßnahmen verhältnismäßig zur tatsächlichen Sachlage ab.
- Kommunizieren Sie das Ergebnis der betroffenen Person klar und zeitnah.
- Holen Sie bei rechtlich komplexen Fällen frühzeitig die Rechtsabteilung hinzu.
- Prüfen Sie nach Abschluss, welche strukturellen Lehren gezogen werden können.
- Schulen Sie Führungskräfte regelmäßig zu ihrer Rolle bei der Früherkennung.
- Verstehen Sie eine sorgfältige Aufklärung als Schutz für alle Beteiligten, nicht nur als rechtliche Pflicht.
Weiterführende Informationen und Praxiswissen zum Thema Konfliktkompetenz
Der Kurs „Aufklärung bei Belästigungs- und Diskriminierungsfällen“ ist Teil eines umfassenden Themenbereichs der Bildungsakademie am Rosental. Neben konkreten Kursangeboten stehen HR, Compliance, Gleichstellungsbeauftragten und Führung zusätzliche Fachinformationen, Antworten auf häufige Fragen und praxisorientierte Beiträge zur Verfügung.
Häufige Fragen zu Ablauf, Zielgruppen, Dauer, Gruppengröße und organisatorischen Rahmenbedingungen beantwortet der FAQ-Bereich Konflikte. Im Magazin „Praxiswissen Konflikte“ veröffentlicht die Bildungsakademie am Rosental ergänzende Fachbeiträge, Formulierungshilfen und Praxistipps für schwierige Gespräche im Berufsalltag, unter anderem zum Konfliktmanagement-Kursangebot der Akademie.
Fachliche Quellen und Orientierung
Fachliche Verantwortung
Konzipiert und fachlich verantwortet von Kay Schönewerk, Gründer und fachlicher Leiter der Bildungsakademie am Rosental. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich mit Inhouse-Schulungen, Konfliktmanagement, Kommunikation, Deeskalation und professioneller Gesprächsführung im Berufsalltag.
Die Bildungsakademie am Rosental entwickelt praxisnahe Weiterbildungsformate für Unternehmen, Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Dienstleister im gesamten DACH-Raum. Der Standort Leipzig bildet dabei den organisatorischen Ausgangspunkt für Inhouse-Schulungen vor Ort, Online-Workshops und Trainings direkt an der Akademie.
FAQ
Wann ist eine Aufklärung nach dem AGG überhaupt verpflichtend?
Eine Aufklärung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist verpflichtend, sobald einem Arbeitgeber eine Beschwerde über Belästigung oder Diskriminierung wegen eines gesetzlich geschützten Merkmals bekannt wird.
Ein professioneller Kurs hilft Verantwortlichen, den Anwendungsbereich des AGG korrekt einzuschätzen und die Aufklärung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Besonders die Einschätzung, welche Fälle unter das AGG fallen und welche als allgemeine Beschwerde zu behandeln sind, erfordert geübte Sicherheit.
Wie lange dauert ein Kurs zu Aufklärung bei Belästigungs- und Diskriminierungsfällen?
Der Kurs kann als kompakter Workshop, ganztägiges Training oder mehrstufiges Programm inklusive Rechtsabteilung durchgeführt werden.
Die passende Dauer hängt von der Erfahrung der Teilnehmenden, der Unternehmensgröße und der gewünschten Praxistiefe ab. Für ein erstes Verständnis kann ein kompaktes Format sinnvoll sein. Für den Aufbau oder die Professionalisierung einer AGG-Beschwerdestelle empfiehlt sich ein ganztägiges oder mehrstufiges Training.
Für welche Rollen im Unternehmen ist das Seminar geeignet?
Das Seminar eignet sich für HR und Personalentwicklung, Compliance-Verantwortliche, Gleichstellungsbeauftragte, Führungskräfte sowie Personalrats- und Betriebsratsmitglieder.
Besonders hilfreich ist es für Personen, die AGG-Beschwerden nur selten, aber mit hoher rechtlicher Verantwortung bearbeiten. Auch Führungskräfte profitieren, weil sie häufig erste Ansprechperson bei gemeldeten Vorfällen sind.
Kann das Training direkt im Unternehmen stattfinden?
Ja, der Kurs kann direkt in Ihrem Unternehmen, online oder an einem zentralen Schulungsort durchgeführt werden.
Eine Durchführung vor Ort ist besonders praxisnah, weil bestehende Meldewege und interne Prozesse direkt in die Fallarbeit einbezogen werden können. So entstehen Abläufe, die zur realen Organisationsstruktur und den bestehenden AGG-Verfahren passen.
Welche Situationen werden im Kurs geübt?
Geübt werden typische Situationen wie die Zuständigkeitsklärung nach Eingang einer Meldung, die sachliche Zeugenbefragung, die Dokumentation von Sachverhalten sowie die Ableitung verhältnismäßiger Maßnahmen.
Die Szenarien werden anonymisiert und an das jeweilige Unternehmen angepasst. Häufig geht es um widersprüchliche Aussagen, die faire Anhörung der beschuldigten Person sowie Situationen, in denen Sofortmaßnahmen zum Schutz der betroffenen Person unmittelbar erforderlich sind.
Ersetzt der Kurs eine rechtliche Beratung durch Fachanwälte oder die Rechtsabteilung?
Nein, der Kurs ersetzt keine rechtliche Beratung durch Fachanwälte oder die Rechtsabteilung, sondern vermittelt praxisnahes Grundlagenwissen für die sachliche und rechtssichere Durchführung der Aufklärung.
Ein Training kann Zuständigkeitsklärung, Befragungstechnik und Dokumentation verbessern. Bei rechtlich komplexen oder strittigen Fällen, insbesondere im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, ist zusätzlich fachliche Rechtsberatung sinnvoll. Deshalb wirkt der Kurs besonders nachhaltig als praxisnahe Grundlage, nicht als Ersatz für rechtliche Beratung im Einzelfall.
Terminologie-Übersicht
AGG: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitgeber zur Aufklärung von Belästigung und Diskriminierung verpflichtet.
BARO-Aufklärungsmodell: Fünfstufiges Modell der Bildungsakademie am Rosental (Zuständigkeit prüfen, Sofortmaßnahmen sichern, Untersuchung durchführen, Bewertung vornehmen, Maßnahmen umsetzen) für die rechtssichere Aufklärung von Belästigungs- und Diskriminierungsfällen.
Belästigung: Unerwünschtes Verhalten, das die Würde einer Person verletzt und ein einschüchterndes oder feindseliges Umfeld schafft.
Diskriminierung: Benachteiligung einer Person aufgrund eines gesetzlich geschützten Merkmals.
Sofortmaßnahme: Unmittelbare Handlung zum Schutz einer betroffenen Person, bevor die Aufklärung abgeschlossen ist.
Zeugenbefragung: Sachliche, einzeln durchgeführte Befragung zur Ermittlung des Sachverhalts.
Verhältnismäßige Maßnahme: Konsequenz, die dem Schweregrad des festgestellten Sachverhalts angemessen ist.
English Summary
This course by Bildungsakademie am Rosental (Leipzig) helps HR professionals, compliance officers, equality officers, and managers investigate harassment and discrimination complaints in line with Germany’s General Equal Treatment Act (AGG). Participants learn to determine whether a case falls under the AGG, take immediate protective measures for the affected person, conduct fair and confidential witness interviews, document findings properly, evaluate the facts against legal criteria, and take proportionate action while drawing lessons for prevention. The programme follows the proprietary five-stage BARO-Aufklärungsmodell and can be delivered on-site, online, or at the academy’s Leipzig location, across Germany, Austria, and Switzerland.
Ihr Kurs „Aufklärung bei Belästigungs- und Diskriminierungsfällen“ – jetzt anfragen
Wählen Sie bei Ihrer Anfrage gern zwischen einem a) Inhouse-Präsenztraining in Ihrem Unternehmen, b) einem Online-Workshop mit Ihrem Team oder c) einem Präsenzkurs direkt an der Akademie in Leipzig.
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine erste Rückmeldung mit einer passenden Einschätzung zu Format, Umfang und nächstem Schritt.
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